Kooperationen

Um bestimmte Gruppen – insbesondere Erstakademiker*innen, FH-Studierende sowie Menschen mit Migrationshintergrund – stärker zu fördern, unterhält das Evangelische Studienwerk Kooperationen mit verschiedenen Institutionen. Diese haben das Recht, Personen aus den oben genannten Gruppen vorzuschlagen, sodass diese direkt zur Hauptauswahl eingeladen werden. Ein Vorschlagsrecht besitzen – neben den Vertrauensdozent*innen sowie den Mitgliedern des Promotionsförderausschusses – auch weitere Institutionen:

  • Evangelische Schulen
    In Deutschland gibt es rund 90 Gymnasien in evangelischer Trägerschaft. Diese Schulen haben das Recht, begabte Abiturient*innen für ein Stipendium des Evangelischen Studienwerks vorzuschlagen. Zweimal jährlich, zum 1. April und 1. Oktober, nimmt das Evangelische Studienwerk Vorschläge der Schulleitungen entgegen. Pro Schule darf eine Person vorgeschlagen werden. Darüber hinaus pflegt das Evangelische Studienwerk partnerschaftliche Beziehungen zu den evangelischen Schulen und zum Arbeitskreis Evangelische Schule (AKES).
  • Talent im Land – Das Schüler*innenstipendium für faire Bildungschancen in Baden-Württemberg und Bayern. 
  • Die START-Stiftung fördert junge Menschen mit Migrationshintergrund, die sich für die Demokratie einsetzen. 
  • Das NRW-Talentzentrum setzt sich im Bereich Talentscouting für junge Menschen in Nordrhein-Westfalen ein. 
  • »grips gewinnt« ist ein Schüler*innenstipendienprogramm für motivierte und engagierte Schüler*innen aus Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die soziale, finanzielle oder kulturelle Hürden überwinden müssen.
  • Das Deutsche Schülerstipendium der Roland Berger Stiftung fördert bundesweit begabte, engagementbereite und leistungswillige Schüler*innen mit schwierigen Startbedingungen.
  • Schulen in Osteuropa: Das Lyzeum Johannes Honterus in Brasov/ Rumänien, das Colegiul National „Samuel von Brukenthal“ in Sibiu/ Rumänien sowie die Spojená Skola »Dominik Tatarka« in Poprad/ Slowakei haben ein Vorschlagsrecht.