Folgende formale Voraussetzungen gelten für die Bewerbung:
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen – siehe FAQ)
- zügig absolviertes Studium
- überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«)
- Abschluss, der zur Promotion berechtigt
- Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik zur Promotion zugelassen sind (bitte die Zulassungsbescheinigung beifügen).