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Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bewerbung erfüllt werden:
- Sie sind aus Ihrem Heimatland geflohen und möchten an einer deutschen Hochschule studieren. Die Hochschule muss staatlich oder staatlich anerkannt sein.
- Ihr Studiengang ist ein Vollzeitstudiengang.
- Sie haben das dritte Fachsemester noch nicht überschritten. Es ist nicht möglich, sich nur für die Förderung eines Masters zu bewerben.
- Sie haben noch kein Studium abgeschlossen, das in Deutschland anerkannt ist oder als gleichwertig zu einem deutschen Abschluss eingestuft wurde.
- Sie sind sog. Bildungsausländer*in, haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung also im Ausland oder an einem deutschen Studienkolleg erworben.
- Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.
- Sie gehören zur Personengruppe, bei der aufgrund Ihres Aufenthaltstitels eine BAföG-Berechtigung vorliegt. Dies prüfen wir, wenn Sie uns Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus mitteilen.
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich nur für das klassische Verfahren bewerben (Link zum klassischen Verfahren)
- Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur an einer deutschen Schule) können sich nur für das klassische Verfahren bewerben.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir überprüfen gerne, ob Sie sich bewerben können. Bitte melden Sie sich dazu unter der Telefonnummer 02304.755 364 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.