FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Stipendium für das Studium

Vor der Bewerbung:

Ich habe keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union oder der Schweiz. Woher bekomme ich eine Bescheinigung, dass ich zum Personenkreis nach §8 BAföG gehöre?

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen BAföG-Ämter. Damit die Ämter wissen, welche Bescheinigung Sie benötigen, legen Sie bitte unser Infoblatt §8 [PDF] vor. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Informationen zum §8 BAföG finden sie hier.

Kann ich mich bewerben, wenn ich nicht evangelisch bin?

Ja, wir fördern ganz bewusst Studierende unterschiedlicher Überzeugungen, Religionen und Glaubensrichtungen, da wir im Austausch von den unterschiedlichen Sichtweisen lernen und profitieren möchten. In diesem Fall wird nach Eingang Ihrer Bewerbung ein Zulassungsausschuss über Ihr Motivationsschreiben und Ihre Bewerbung beraten und über eine Zulassung zu den Vorauswahlen entscheiden. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist in erster Linie Ihr Motivationsschreiben, das daher ein wichtiges Dokument darstellt.

Wie bewerbe ich mich, wenn ich evangelisch-freikirchlich bin?

Sollte die Freikirche nicht ordentliches Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) sein, wird nach Eingang Ihrer Bewerbung ein Zulassungsausschuss über Ihr Motivationsschreiben und Ihre Bewerbung beraten und über eine Zulassung zu den Vorauswahlen entscheiden. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist in erster Linie Ihr Motivationsschreiben, das daher ein wichtiges Dokument darstellt.

Können auch Menschen mit Behinderung am Auswahlverfahren teilnehmen?

Selbstverständlich. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und unterstützen Sie im Auswahlverfahren und in der Förderung. Da Erkrankungen und Behinderungen von uns im Rahmen der Bewerbung nicht abgefragt werden, bitten wir Sie, die Mitarbeiterinnen im Ressort frühzeitig zu informieren, wenn Sie Unterstützung benötigen. Bisher haben wir die Teilnahme an unserem Auswahlverfahren immer ermöglichen können.

Wann kann ich mich frühestens um ein Stipendium bewerben?

Sie können sich frühestens für das Verfahren bewerben, das Ihrem geplanten Studienbeginn vorausgeht. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur dann in die Förderung aufnehmen können, wenn Sie nach dem Auswahlverfahren tatsächlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium aufnehmen.

Ich plane, mein gesamtes Studium im Ausland zu absolvieren. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?

Wir fördern auch Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die an Hochschulen in der EU oder der Schweiz studieren (möchten). Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes, der Schweiz oder Förderberechtigung nach §8 BAföG Infoblatt [PDF] können wir nur fördern, wenn sie an einer Hochschule in Deutschland studieren (möchten).

Kann ich mich für ein Stipendium für mein Zweitstudium bewerben?

Nein. Leider können wir seit März 2015 keine Zweitstudiengänge mehr fördern.

Kann ich mich für ein Stipendium für ein Doppelstudium bewerben?

Wenn Sie für mehr als einen Studiengang eingeschrieben sind (Doppel- oder Parallelstudium), können Sie nur für einen Studiengang gefördert werden und sich auch nur für eine Förderung des zuerst begonnenen Studiengangs bewerben. Für die Berechnung des Förderzeitraums gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs oder Studiengangs. Diese Regelung betrifft nicht das Studium eines Hauptfachs mit Nebenfächern.

Werden auch Masterstudiengänge gefördert?

Masterstudiengänge können wir nur fördern, wenn Sie bereits in Ihrem grundständigen Studiengang in unserer Förderung waren. Eine Bewerbung ausschließlich für Masterstudiengänge ist daher leider nicht möglich.

Werden auch Teilzeitstudiengänge gefördert?

Leider können wir Sie in Teilzeitstudiengängen grundsätzlich nicht fördern.

Kann ich mich bewerben, obwohl ich älter als 35 Jahre bin?

Ja. Bitte reichen Sie uns hierzu ergänzend zu Ihren Unterlagen einen Sonderantrag [PDF] ein.

Zur Onlinebewerbung:

Bis wann kann ich meine Bewerbungsunterlagen online bearbeiten?

Nachdem Sie sich in unserem Online-Portal registriert und den Aktivierungslink bestätigt haben, haben Sie bis zum nächsten Bewerbungsschluss Zeit, Ihre Unterlagen zu bearbeiten. Je früher Sie Ihre Bewerbung abschließen, desto höher sind Ihre Chancen auf einen Platz in den Vorauswahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung erst mit dem Abschließen aller Eingaben auf der Startseite des Portals endgültig an uns senden. Danach können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten nicht mehr einloggen.

Habe ich einen Vorteil, wenn ich meine Onlinebewerbung frühzeitig abschließe?

Ja. Da unsere Vorauswahlplätze begrenzt sind, nutzen wir ein sogenanntes Windhundverfahren, um die Plätze zu vergeben. Dies bedeutet, dass Bewerbungen, die früh im Bewerbungszeitraum abgeschlossen werden, bevorzugt berücksichtigt werden. Als Eingangsdatum zählt dabei der Zeitpunkt, an dem Sie die Onlinebewerbung abgeschlossen haben.

Sollten nicht ausreichend Vorauswahlplätze zur Verfügung stehen, können Bewerbungen, die spät im Bewerbungszeitraum abgeschlossen werden, leider nicht mehr berücksichtigt werden. Dann ist eine erneute Bewerbung zum nächsten Verfahren möglich.

Wichtig! Für die Vergabe der Vorauswahlplätze zählt der Zeitpunkt, an dem Sie die Bewerbung online abgeschlossen haben (nicht der Zeitpunkt der Registrierung). Gutachten können zeitnah nachgereicht werden.

Was bedeuten die Farben der Ampel?

Die Ampelphasen bieten Informationen zur Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Auswahlplätze. Klicken Sie hier, um den aktuellen Stand der Bewerbungszahlen zu sehen.

Wir möchten Sie außerdem bitten, von persönlichen Rückfragen zur Zahl der verfügbaren Plätze abzusehen: auch wir können nur die Informationen, die die Ampel bereits gibt, weitergeben.

Steht die Ampel auf Grün, gibt es noch ausreichend Plätze im aktuellen Bewerbungsverfahren.

Steht die Ampel auf Orange, ist die Anzahl der verfügbaren Plätze nur noch begrenzt. Sie sollten Ihre Bewerbung so bald wie möglich abschließen.

Steht die Ampel auf Rot, gibt es im aktuellen Verfahren keine freien Plätze mehr. Sie können Ihre Bewerbung trotzdem noch abschließen, um dann evtl. im Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden.

Wann zählt meine Bewerbung als abgeschlossen?

Eine Bewerbung zählt als abgeschlossen, wenn Sie alle Unterlagen hochgeladen haben und die Onlinebewerbung über den Button »Eingaben abschließen« beenden. Den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen wir Ihnen automatisch per Mail. Ihre Gutachten können nachgereicht werden, sollten aber bitte zeitnah nach Abschluss Ihrer Bewerbung bei uns eingehen. Sie müssen uns spätestens bis zum Bewerbungsschluss vollständig und korrekt vorliegen. Gleiches gilt auch für die Überweisung der Bearbeitungsgebühr.

Kann ich mich bewerben, wenn mein Schulabschlusszeugnis noch nicht vorliegt?

Ja, natürlich. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall Ihr letztes Zeugnis vor dem Schulabschlusszeugnis ein. Wenn die letzten Prüfungen noch vor Ihnen liegen, geben Sie im Bewerbungsformular als Schulabschluss schon den angestrebten Abschluss, also z.B. »Allgemeine Hochschulreife« oder »Fachhochschulreife« sowie den Monat Ihrer letzten Prüfung an. Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihr Abschlusszeugnis unbedingt als PDF per E-Mail nach, sobald es Ihnen vorliegt.

Ich habe noch keine Semesteranschrift. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?

Das ist kein Problem. Lassen Sie das Feld bitte frei und informieren Sie uns über Ihre Semesteranschrift per E-Mail, sobald Ihnen diese vorliegt.

Mein Studienort steht noch nicht fest. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?

Sie können Ihren Studienort zunächst freilassen oder den Ort angeben, für den Sie sich beworben haben. Informieren Sie uns bitte per E-Mail über Ihren Studienort, sobald dieser feststeht.

Was soll ich unter „Studienbeginn" eintragen, wenn ich den genauen Termin noch nicht kenne?

Tragen Sie bitte Monat und Jahr (z.B. »Oktober 2021«) oder das Semester ein, zu dem Sie Ihr Studium aufnehmen (z.B. »Wintersemester 2021/2022«).

Warum muss ich Wunschorte für die Vorauswahlen angeben?

Es gibt Vorauswahlausschüsse in allen großen deutschen Hochschulstädten. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, für Sie günstig zu erreichende Orte anzugeben, damit wir dies bei der Zuordnung berücksichtigen können. Trotzdem ist es leider nicht immer möglich, die Wünsche zu erfüllen, sodass es auch zu längeren Anreisewegen kommen kann. 

Zu den Bewerbungsunterlagen:

Was muss ich bei meinen Gutachten beachten?

Gutachten können wir nur dann akzeptieren, wenn diese mithilfe unserer Gutachtenformulare erstellt wurden. Diese finden Sie hier. Leiten Sie die Formulare bitte an Ihre Gutachter*innen weiter.

Die Gutachter*innen können uns eingescannte Gutachten auch direkt per Email zusenden. Dabei ist zu beachten, dass die Gutachten von der Email-Adresse des/der Gutacher*in an uns geschickt werden müssen. Sollten Sie dies aus Datenschutzgründen nicht wollen, teilen Sie dies Ihren Gutachter*innen bitte im Vorfeld mit.

Bitte lesen Sie sich die Hinweise zu den Gutachten in der Checkliste aufmerksam durch, da nicht korrekte oder fehlende Gutachten zum Ausschluss der Bewerbung führen können. Besonders wichtig ist, dass die Gutachten von der begutachtenden Person unterschrieben und mit einem Stempel versehen sind. Bitten Sie rechtzeitig um Ihre Gutachten, damit sie fristgerecht bei uns eingehen! Weitere Informationen finden Sie in der Checkliste [PDF].

Ich kenne keine Professor*innen, die mir ein fachliches Gutachten ausstellen können. Was kann ich tun?

Gutachten können auch von Personen/Lehrenden ausgestellt werden, die nicht habilitiert aber z.B. promoviert sind. In den ersten beiden Studiensemestern akzeptieren wir auch fachliche Gutachten von ehemaligen Leistungskurs- oder Fachlehrer*innen. Voraussetzung dafür ist, dass das Abitur höchstens zwei Jahre zurückliegt.

Werden auch Gutachten von Ausbilder*innen oder Arbeitgeber*innen akzeptiert?

Ja. Das fachliche Gutachten kann durch ein aktuelles Arbeits- oder Ausbildungszeugnis ersetzt werden. Dies ist allerdings nur vor dem Studium oder in den ersten beiden Studiensemestern möglich, wenn das Ende der Schulzeit länger als zwei Jahre zurückliegt. Das Arbeitszeugnis muss uns im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.

Was ist bei den Gutachten zum Engagement zu beachten?

Gutachten für das ehrenamtliche Engagement müssen von Personen ausgestellt werden, die Sie und Ihre Tätigkeit aus eigener Anschauung beurteilen können. Bitte fragen Sie daher nur Personen an, die sich tatsächlich auf eigene Eindrücke von Ihnen und Ihrer Tätigkeit berufen können.

Bei familiärem Engagement darf das Gutachten auch von Außenstehenden ausgestellt werden. Auch diese müssen offizielle Funktionsträger*innen sein, z.B. Hausarzt*ärztin, Sozialarbeiter*in, etc. Die begutachtende Person darf in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen stehen; Personen, die von Ihnen gepflegt und/oder betreut werden - und auch deren Angehörige -, dürfen also keine Gutachten verfassen. Bei Übernahme von Pflege- und Betreuungstätigkeiten kann auch eine Bescheinigung der Kranken-/Pflegekasse eingereicht werden.

Was mache ich, wenn ich die Gutachten nicht rechtzeitig erhalte?

Sie können Ihre Bewerbung auch abschließen, wenn Ihnen oder uns die angeforderten Gutachten noch nicht vorliegen. Ihre Gutachten sollten bitte zeitnah nach Abschluss Ihrer Bewerbung bei uns eingehen. Spätestens müssen sie uns aber bis zum Bewerbungsschluss vollständig und korrekt vorliegen.

Wie erfahre ich, ob meine Gutachten eingegangen sind?

Nach Eingang und Prüfung der Gutachten erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail - eine für das fachliche und eine für das gesellschaftliche Gutachten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Eingang der Gutachten bei uns ab.

Wie viele Gutachten darf ich einreichen?

Sie dürfen maximal ein fachliches und ein gesellschaftliches Gutachten einreichen. Weitere Bescheinigungen können unter »Zeugnisse/Bescheinigungen« hochgeladen werden.

Was soll im ausführlichen Lebenslauf stehen?

Der ausführliche Lebenslauf soll den tabellarischen Lebenslauf ergänzen, vertiefen und den bisherigen Lebensweg reflektieren. Informationen zum familiären Hintergrund und prägende Erlebnisse und Erfahrungen aus dem Kinder- und Jugendalter dürfen dabei gerne mit einfließen. Der Fokus des Lebenslaufes soll jedoch auf den letzten ein bis zwei Jahren vor dem Bewerbungszeitpunkt liegen und sich mit Schwerpunktthemen wie der Abiturphase, der Studienwahl und -motivation sowie ggf. den ersten Studiensemestern auseinandersetzen. Auch über das ehrenamtliche Engagement, praktische Erfahrungen und Auslandsaufenthalte darf gerne berichtet und reflektiert werden.

Was soll im Motivationsschreiben stehen?

Das Motivationsschreiben bietet Gelegenheit dazu darzulegen, warum Sie sich gerade beim Evangelischen Studienwerk als eines von insg. 13 Begabtenförderwerken bewerben. Außerdem bitten wir Sie darum, uns an Ihren Gedanken zu den Themen Kirche, Religion und Glauben teilhaben zu lassen. Dabei geht es nicht darum, die persönliche Glaubenspraxis oder Glaubensbekenntnisse abzufragen. Die Texte dürfen so verschieden sein wie es unsere Bewerber*innen sind und dabei z.B. die Kirche als Institution betrachten, die gesellschaftliche Funktion von Religion und Glaube beschreiben, sich mit Zweifel oder Nicht-Glauben beschäftigen oder auch Kritik an Institutionen, Religionen und Traditionen üben. Dabei sollten insg. aber alle drei Stichwörter – Kirche, Religion und Glauben – Berücksichtigung finden.

Zum weiteren Auswahlverfahren:

Wie geht es nach dem Abschließen meiner Bewerbung weiter?

Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie, wenn Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden. Alle zur Auswahl zugelassenen Bewerber*innen werden anschließend von unseren Vorauswahlausschüssen zu Vorauswahlgesprächen an verschiedenen Hochschulorten in Deutschland eingeladen.

Wann finden die Vorauswahlen statt?

Die Vorauswahlen finden zweimal jährlich statt. Sollten Sie sich für das Verfahren mit Stichtag 15. Januar beworben haben, finden die Vorauswahlen in der Regel im März/April statt. Für das Verfahren mit Stichtag 15. Juli finden die Vorauswahlen in der Regel im September/Oktober statt.

Was passiert, wenn ich den Vorauswahltermin nicht wahrnehmen kann?

Aus organisatorischen Gründen können wir jeder Bewerberin und jedem Bewerber in jedem Verfahren nur einen Vorauswahltermin anbieten. Eine Terminverschiebung ist daher leider nicht möglich.

Werden mir Fahrtkosten für die Reise zum Vorauswahlgespräch erstattet?

Leider können wir Ihnen im Rahmen der Vorauswahlen auch bei teilweise langen Anreisewegen keine Fahrtkosten erstatten.

Was sind Inhalte des Vorauswahlgesprächs?

Ziel der Vorauswahlen ist ein persönliches Kennenlernen, das die Eindrücke aus den Bewerbungsunterlagen ergänzt. Es werden Fragen zur Person, zu Erfahrungen und Kompetenzen, aber auch zu biografieübergreifenden, gesellschaftlichen und politischen Themen gestellt. Da es um eine ergänzende Einschätzung geht und die Zeit begrenzt ist, können nicht alle Inhalte der schriftlichen Bewerbung noch einmal ausführlich thematisiert werden. Nicht besprochene Inhalte spielen für die Entscheidung dennoch eine wichtige Rolle.

Was passiert nach den Vorauswahlen?

Nach den Vorauswahlen erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Einladung zur Hauptauswahl oder der Information, dass Sie leider nicht zur Hauptauswahl eingeladen werden können. Es kann einige Zeit dauern, bis wir die Schreiben verschicken, deshalb bitten wir Sie nach Ihrem Vorauswahltermin um etwas Geduld.

Wann finden die Hauptauswahlen statt?

Die Hauptauswahlen finden ebenfalls zweimal jährlich statt. Sollten Sie sich für das Verfahren mit Stichtag 15. Januar beworben haben, findet die Hauptauswahl in der Regel im Juni/Juli statt. Für das Verfahren mit Stichtag 15. Juli findet die Hauptauswahl in der Regel im Januar/Februar statt.

Wie lange dauert die Hauptauswahl?

Die Hauptauswahl dauert zwei Tage. Am ersten Tag haben Sie bis mittags Zeit für Ihre Anreise. Die Auswahl startet dann nachmittags mit zwei Gruppenphasen. Am zweiten Tag findet ein Einzelgespräch statt, nach dem Sie dann wieder abreisen können.

Was sind Inhalte der Hauptauswahlen?

Die Hauptauswahl setzt sich aus zwei Gruppenphasen, einer Einzelaufgabe und einem Einzelgespräch zusammen. In den Gruppenphasen bearbeiten Sie zusammen mit anderen Bewerber*innen verschiedene Aufgaben und Inhalte. Die Einzelgespräche starten mit einer fachlichen Prüfung und beschäftigen sich dann mit Fragestellungen aus vielen unterschiedlichen Themenbereichen.

Was passiert, wenn ich nicht an der Hauptauswahl teilnehmen kann?

Aus wichtigen und zwingenden Gründen ist eine einmalige Verschiebung des Termins möglich. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns und teilen Sie uns Ihre Gründe für eine Absage mit. Wir werden dann individuell entscheiden, ob wir Sie zur nächsten Hauptauswahl ein halbes Jahr später einladen können.

Was passiert nach dem Auswahlverfahren mit meinen Bewerbungsdaten?

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Daten gespeichert und zur Evaluation unseres Verfahrens ausgewertet. Im Fall der Ablehnung von Bewerbungen werden sie nach drei Jahren automatisch gelöscht.

Ist eine Wiederbewerbung nach einer Ablehnung möglich?

Eine Wiederbewerbung ist möglich. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Wiederbewerbung noch die formalen Bewerbungskriterien (Semestergrenze etc.) erfüllen.

Ihre Fragen wurden hier nicht beantwortet?

Dann dürfen Sie uns natürlich gerne kontaktieren. Bitte rufen Sie uns nur unter der unten angegebenen Telefonnummer an! Wir stehen Ihnen unter dieser Nummer Montag bis Donnerstag von 10 bis 15 Uhr und Freitag von 10 bis 13 Uhr gerne zur Verfügung. Sollte die Nummer besetzt sein, sind wir gerade im Gespräch und bitten Sie, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.

Ressort Bewerbung/Auswahl
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Telefon: 02304.755 363