Sexualität, Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit Behinderungen
Sexualität, Kinderwunsch und Elternschaft gehören zu den grundlegenden Bedürfnissen menschlichen Lebens. Für Menschen mit Behinderungen stehen sie jedoch häufig im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Barrieren. Trotz rechtlicher Fortschritte wie dem Bundesteilhabegesetz bleiben reproduktive Rechte und sexuelle Selbstbestimmung oft marginalisiert – sowohl im öffentlichen Diskurs als auch in der Wissenschaft. Das Seminar widmet sich diesen Themen aus interdisziplinärer Perspektive. Es geht um eine kritische Auseinandersetzung mit rechtlichen Rahmenbedingungen, medizinischer Praxis, kulturellen Vorstellungen und historischen Entwicklungen. Dabei analysieren wir Diskriminierungsmechanismen und prüfen gängige Einwände gegen Sexualität oder Elternschaft von Menschen mit Behinderungen. Leitfragen sind unter anderem:
Unter welchen Voraussetzungen können sie Sexualität selbstbestimmt leben oder Kinder bekommen? Welche Bedenken – etwa zu Kindeswohl, elterlicher Kompetenz, Schutzbedarfen oder genetischen Risiken – sind berechtigt und wo beruhen sie auf Vorurteilen oder strukturellen Benachteiligungen?
Im Seminar beschäftigen wir uns mit Fragen wie dem Spannungsverhältnis zwischen dem ›Recht
auf Kinder‹ und dem ›Recht des Kindes auf gesunde Eltern‹ sowie mit der Rolle der Pränataldiagnostik. Neben theoretischen Zugängen analysieren wir empirische Studien und Fallbeispiele. Ziel ist eine differenzierte Abwägung zwischen Autonomie, Schutz und Gerechtigkeit. Dabei zeigt sich, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen häufig eingeschränkt wird. Ihr Kinderwunsch wird oft pathologisiert oder mit Zweifeln an der elterlichen Kompetenz verknüpft – Vorstellungen, die tief in historischen Diskursen über Eugenik und Fürsorge verwurzelt sind. Zugleich wird klar, dass rechtliche Gleichstellung allein nicht genügt: Reproduktive Rechte und Inklusion müssen auch gesellschaftlich, kulturell und praktisch verwirklicht werden. Unterstützung durch Assistenz, Beratung oder Technik darf dabei nicht bevormunden, sondern soll Selbstbestimmung ermöglichen.
Methodisch setzt das Seminar auf praxisnahe Formate. Kurze Impulsvorträge führen in zentrale Fragestellungen ein, die anschließend in Gruppenarbeiten, Fallanalysen und Plenumsdiskussionen vertieft werden. Audiovisuelle Materialien und kreative Methoden wie Perspektivwechsel regen zur Reflexion an. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einbindung von Selbstvertretungsperspektiven, die authentische Einblicke in die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
Am Ende des Seminars sollen die Teilnehmenden zentrale ethische Konfliktlinien erkennen, empirische Befunde kritisch bewerten und normative Argumente differenziert abwägen können. Das Seminar richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für Sozial-, Rechts-, Medizin-, Erziehungs-, Kultur- und Geisteswissenschaften. Es lädt dazu ein, gesellschaftliche Machtverhältnisse, Körpervorstellungen und Konzepte sexueller Selbstbestimmung kritisch zu hinterfragen und neue Perspektiven zu entwickeln.
Seminarleitung: Maik Wiesen
Anmeldestart und Anmeldeschluss werden im Intranet bekannt gegeben. Weitere Informationen sind im Intranet zu finden.