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Promotion

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium

Eine lächelnde Frau in dunkelblauer Bluse lehnt an einer Backsteinmauer.

»Ich fühle mich dem Evangelischen Studienwerk verbunden, weil hier eine große Offenheit und Liberalität gelebt wird, sei es gegenüber neuen Themen und Ideen oder gegenüber unterschiedlichen Menschen und religiösen Überzeugungen.«

Folgende formale Voraussetzungen gelten für die Bewerbung:

  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen – siehe FAQ)
  • zügig absolviertes Studium
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«)
  • Abschluss, der zur Promotion berechtigt
  • Zulassung zur Promotion durch die Hochschule
  • Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland zur Promotion zugelassen sind.

Hinweis: Bitte nutzen Sie ausschließlich die Möglichkeit der Bewerbung über unser Online-Portal.
Bewerbungen, die per E-Mail an uns übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.