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Promotion

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium

Porträtfoto einer lächelnden Frau mit blonden Haaren und hellblauen Augen, die einen grauen Pullover trägt und vor einem dunklen Hintergrund posiert.

»Villigst bedeutet für mich, Lust zu haben, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken – und sich selbst dabei trotzdem nicht zu verlieren.«

Folgende formale Voraussetzungen gelten für die Bewerbung:

  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen – siehe FAQ)
  • zügig absolviertes Studium
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«)
  • Abschluss, der zur Promotion berechtigt
  • Zulassung zur Promotion durch die Hochschule
  • Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland zur Promotion zugelassen sind.

Hinweis: Bitte nutzen Sie ausschließlich die Möglichkeit der Bewerbung über unser Online-Portal.
Bewerbungen, die per E-Mail an uns übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.