Springe zu Hauptinhalt
 
 
Ausbildung

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Ausbildungsstipendium

Für unsere Förderung suchen wir engagierte junge Menschen mit Begeisterung für das eigene Berufsfeld und mit sehr guten Leistungen in Schule und Ausbildung. Bewerber*innen sollten außerdem soziale Kompetenzen, Engagement über die eigenen Belange hinaus und ein ausgeprägtes Interesse an überfachlichen Themen mitbringen.

Person steht in seichtem Wasser und trägt einen großen Kescher über der Schulter; im Hintergrund sind Kräne und Gebäude am Ufer zu sehen.

»Mein Sozialsemester auf Norderney hat mein Interesse an Bildung gesteigert, da ich erfahren habe, wie wirkungsvoll Bildung für nachhaltige Entwicklung sein kann. Dies hat mich dazu inspiriert, meine Bachelor-Arbeit in diesem Bereich zu verfassen.«

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Für unsere Förderung suchen wir engagierte junge Menschen mit Begeisterung für das eigene Berufsfeld und mit sehr guten Leistungen in Schule und Ausbildung. Bewerber*innen sollten außerdem soziale Kompetenzen, Engagement über die eigenen Belange hinaus und ein ausgeprägtes Interesse an überfachlichen Themen mitbringen.

Gefördert werden können Personen, die

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen oder in einem gleichwertigen Ausbildungsberuf, der landesrechtlich geregelt ist, absolvieren. Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung zur Förderung ist das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in der jeweils geltenden Fassung.
  • zu dem in §8 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) genannten Personenkreis gehören und die Voraussetzungen nach §10 BAföG erfüllen.

Falls Ihr Ausbildungsberuf nicht aufgelistet ist, fragen Sie bei uns nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.