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Träger & Partner

Weitere Kooperationen

Ein junger Mann mit langem blondem Haar und Brille lächelt in die Kamera, im Hintergrund eine verschwommene städtische Umgebung.

»Villigst bedeutet für mich Wertschätzung, Weiterentwicklung und Sicherheit.«

Um bestimmte Gruppen – insbesondere Erstakademiker*innen, FH-Studierende sowie Menschen mit Migrationshintergrund – stärker zu fördern, unterhält das Evangelische Studienwerk Kooperationen mit verschiedenen Institutionen. Diese haben das Recht, Personen aus den oben genannten Gruppen vorzuschlagen, sodass diese direkt zur Hauptauswahl eingeladen werden. Ein Vorschlagsrecht besitzen – neben den Vertrauensdozent*innen sowie den Mitgliedern des Promotionsförderausschusses – auch weitere Institutionen:

  • Schulen in evangelischer Trägerschaft
    Evangelische Schulen, die zur Hochschul- oder Fachhochschulreife führen, haben das Recht, begabte Absolvent*innen für ein Stipendium des Evangelischen Studienwerks vorzuschlagen. Pro Schule darf eine Person pro Jahr vorgeschlagen werden. Darüber hinaus pflegt das Evangelische Studienwerk partnerschaftliche Beziehungen zu den evangelischen Schulen und zum Arbeitskreis Evangelische Schule (AKES).
  • Talent im Land – Das Schüler*innenstipendium für faire Bildungschancen in Baden-Württemberg und Bayern.
  • Die START-Stiftung fördert junge Menschen mit Migrationshintergrund, die sich für die Demokratie einsetzen.
  • Das NRW-Talentzentrum setzt sich im Bereich Talentscouting für junge Menschen in Nordrhein-Westfalen ein.
  • »grips gewinnt«: Stipendienprogramm für Schüler*innen aus Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
  • Das Deutsche Schülerstipendium der Roland Berger Stiftung fördert bundesweit begabte, engagementbereite und leistungswillige Schüler*innen mit schwierigen Startbedingungen.
  • Schulen in Osteuropa: Das Lyzeum Johannes Honterus in Brasov/Rumänien, das Nikolaus-Lenau-Lyzeum in Temeswar/Rumänien, das Colegiul National »Samuel von Brukenthal« in Sibiu/Rumänien, die Spojená Skola »Dominik Tatarka« in Poprad/Slowakei sowie das Galabov-Gymnasium in Sofia/Bulgarien haben ein Vorschlagsrecht.
  • Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma.

Schulen in evangelischer Trägerschaft sowie die Schulen in Osteuropa dürfen einmal pro Jahr eine/n Schüler*in vorschlagen. Die weiteren Institutionen dürfen zweimal jährlich geeignete Bewerber*innen vorschlagen. Die Fristen sind der 15. März und der 15. September.