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Ideelle Förderung

Die Sommeruniversität

Ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsprogramms ist die Sommeruniversität. Sie findet traditionell von Mitte August bis Mitte September statt. Das Jahresthema 2025 lautet »Emotion«.

 

Schwarz-Weiß-Fotografie einer Gruppe von sechs sitzenden Personen, die an einer Diskussion oder einem Meeting teilnehmen.

Während der Sommeruniversität setzen sich die Stipendiat*innen in 25 Seminaren mit dem Thema »Emotion« auseinander. Emotionen spielen in verschiedenen Wissenschaftsbereichen eine Rolle, sowohl als Objekt der Forschung als auch als Einflussgröße auf die Forschung selbst. Die Sommeruniversität 2025 nähert sich dem Jahresthema aus unterschiedlichen Perspektiven. So wird das Spielen mit Ängsten im Horrorfilm ebenso betrachtet wie die Emotionen in der internationalen Strafjustiz und die Sorgen, Abneigungen und Scham rund um das Thema Wohnungsnot. Die Seminarwochen werden an unterschiedlichen Orten stattfinden. Start ist die Frühjahrsakademie im März, die in Hamburg stattfindet. Ende Juli wird der Sommeruni-Campus zunächst in Haus Villigst eröffnet, um danach nach Haus Altenberg in Odenthal weiterzureisen. Im September findet die letzte Seminarwoche der Sommeruniversität im Zinzendorfhaus in Neudietendorf statt. Die Sommeruniversität lebt von einem Austausch über Disziplingrenzen hinweg. Es sind daher Villigster*innen aller Fachrichtungen und Semester – Auszubildende, Studierende, Promovierende und Ehemalige – dazu eingeladen, den Seminarfragen Beachtung zu schenken und untereinander ins Gespräch zu kommen.

 

Übersicht der Sommeruniversitätsrubriken

A – Theologie, Religion, Kirche

B – Zwischen Natur und Technik

C – Gesellschaftsanalyse und Handlungsperspektiven

D – Dimensionen von Wissen und Denken: Konstruktion und Kritik

E – Umgang mit Geschichte – Zugang zu Kulturen

F – Kunstwelten und ästhetische Erfahrungen

 

Lesen Sie hier das Abstract zur Sommeruni: Jahresthema 2025: »Emotion«.

An- und Abmeldung

Regelungen zur An- und Abmeldung bei Veranstaltungen, Kostendeckungsbeitrag, Stornokosten und Fahrtkostenerstattungen

Bei Anmeldung zu den Veranstaltungen des Evangelischen Studienwerks gelten für die Teilnehmenden folgende Regelungen:

1 Kostendeckungsbeitrag
1.1 Stipendiat*innen

Für Stipendiat*innen des Evangelischen Studienwerks, die im Veranstaltungsjahr den monatlichen Programmbeitrag vollständig gezahlt haben, werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie die Fahrtkosten gegen die Zahlung eines variablen Kostendeckungsbeitrags zuzüglich 3 Euro Klimabeitrag übernommen.
Der Kostendeckungsbeitrag richtet sich nach der Veranstaltungslänge und dem Tagungsort:
a) Veranstaltungen in einer Tagungsstätte
• ein bis zwei Übernachtungen: 40 Euro zuzüglich 3 Euro Klimabeitrag
• jede weitere Übernachtung: plus 15 Euro (also bei vier Übernachtungen 70 Euro zuzüglich 3 Euro Klimabeitrag)
b) Veranstaltungen in einem Selbstversorgerhaus (zum Beispiel das studienwerkseigene Haus auf dem Tummelplatz)
• ein bis zwei Übernachtungen: 20 Euro zuzüglich 3 Euro Klimabeitrag
• jede weitere Übernachtung: plus 5 Euro (also bei vier Übernachtungen 30 Euro zuzüglich 3 Euro Klimabeitrag)

Stipendiat*innen, die im Jahr der Veranstaltung den solidarischen Programmbeitrag nicht vollständig zahlen, müssen bei Teilnahme die tatsächlichen Kosten für Unterbringung und Verpflegung zahlen und bekommen keine Fahrtkosten erstattet. Die tatsächlichen Kosten für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Anmeldung im Intranet ausgewiesen.
Der Kostendeckungsbeitrag muss vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe überwiesen werden. Anderenfalls kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Der Zahlungstermin wird bei der Anmeldung im Intranet ausgewiesen.
Es gilt der Geldeingang auf dem Konto des Evangelischen Studienwerks bei der KD Bank – Bank für Kirche und Diakonie, IBAN DE74 3506 0190 2112 5700 15, BIC GENODED1DKD. Als Verwendungszweck ist die entsprechende Veranstaltung anzugeben.

1.2 Ehemalige Stipendiat*innen und andere Personen

Ehemalige Stipendiat*innen des Evangelischen Studienwerks, die während ihrer gesamten Förderzeit den Programmbeitrag vollständig geleistet haben, können innerhalb von zwölf Monaten nach Ende ihrer Förderzeit zu den stipendiatischen Konditionen an den Veranstaltungen des Evangelischen Studienwerks teilnehmen; es werden allerdings keine Fahrtkosten erstattet.
Ehemalige Stipendiat*innen, deren Förderzeit länger als ein Jahr zurückliegt oder die den Programmbeitrag nicht geleistet haben, sowie andere Personen, die an Veranstaltungen teilnehmen, tragen die vollen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie ihre Reisekosten selbst.

2 Rücktritt und Ausfallkosten
2.1 Kostenfreier Veranstaltungsrücktritt
Je nach Veranstaltung gilt eine Frist für kostenfreie Abmeldungen, in der Regel vier bis sechs Wochen vor Beginn. Die Frist wird bei der Anmeldung im Intranet ausgewiesen.

2.2 Stornobedingungen – Stipendiat*innen
2.2.1 Stornofrist 1
Bei Abmeldung nach obenstehender kostenfreier Abmeldefrist fallen Stornokosten an:
a) Veranstaltung in Tagungshäusern
Die Kosten betragen 30 Euro pro Veranstaltungstag. Diese Kosten spiegeln die Verpflichtungen des Evangelischen Studienwerks gegenüber Tagungsstätten wider.
b) Veranstaltungen in Selbstversorgerhäusern (zum Beispiel im Haus auf dem Tummelplatz)
Die Kosten betragen 5 Euro pro Veranstaltungstag.
An- und Abreisetag gelten als ein Veranstaltungstag.

2.2.2 Stornofrist 2
Bei Abmeldung ab dem siebten Tag vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns:
a) Veranstaltung in Tagungshäusern
Die vollen Kosten pro Veranstaltungstag fallen an (abhängig vom Veranstaltungsort können diese bis zu 150 Euro pro Tag betragen). Die Frist und die vollen Stornokosten werden bei der Anmeldung im Intranet ausgewiesen.
b) Veranstaltungen in Selbstversorgerhäusern (zum Beispiel im Haus auf dem Tummelplatz)
Die Kosten betragen 5 Euro pro Veranstaltungstag.

2.3 Stornobedingungen – andere Personen (zum Beispiel Altvilligster*innen)
2.3.1 Stornofrist 1
Bei Abmeldung nach der oben stehenden kostenfreien Abmeldefrist fallen Stornokosten in Höhe von 50 Prozent der tatsächlichen Kosten an.

2.3.2 Stornofrist 2
Bei Abmeldung knapp vor der Veranstaltung (in der Regel eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) sind die vollen Kosten pro Tag zu zahlen. Die Frist und die vollen Stornokosten werden bei der Anmeldung im Intranet ausgewiesen.

2.4 Erlass der Stornokosten
Die Stornokosten können vom Ressort, das für die jeweilige Veranstaltung zuständig ist, erlassen werden, wenn der Ausfall aus Gründen (zum Beispiel durch ärztliches Attest belegte Erkrankung) entstanden ist, welche der/die Teilnehmer*in nachweisbar nicht selbst zu verantworten hat, eine Person von der Warteliste nachrückt oder eine Ersatzperson teilnimmt. Über das Nachrücken von der Warteliste und die Zulassung von Ersatzpersonen entscheidet das für die Veranstaltung zuständige Ressort.

2.5 Verrechnung der Stornokosten mit geleisteten Zahlungen
Die Stornokosten werden mit einem eventuell bereits geleisteten Kostendeckungsbeitrag verrechnet. Im Falle eines begründeten Erlasses von Stornokosten werden geleistete Kostendeckungsbeitragszahlungen erstattet.

2.6 Umgang mit Plätzen auf der Warteliste
Wer bei einer Veranstaltung auf der Warteliste steht, bekundet damit seine Bereitschaft, an der Veranstaltung teilzunehmen. Mit dem Nachrücken auf die Teilnehmendenliste erfolgt eine verbindliche Anmeldung, für die auch die Stornoregelungen gelten. Daher ist es wichtig, sich auch von der Warteliste abzumelden, sobald feststeht, dass man an einer Veranstaltung nicht teilnehmen wird. Dies ist fair für andere Interessierte und erleichtert zudem die Nachbesetzung frei gewordener Plätze.

Fahrtkostenerstattung für Stipendiat*innen
Stipendiat*innen, die im Veranstaltungsjahr den Programmbeitrag vollständig leisten, werden die individuell verauslagten Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt vom und zum Heimat- oder Semesterort nach Vorlage der Belege und des Fahrtkostenformulars per Überweisung erstattet. Sitzplatzreservierungen werden nicht erstattet. Das Evangelische Studienwerk bittet immer darum, jeweils die preisgünstigste Fahrtmöglichkeit zu wählen. Für jede Veranstaltung wird ein Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn angeboten. Bahnanreisen werden maximal in der Höhe der Kosten einer Fahrt mit BahnCard 50, 2. Klasse erstattet.

Grundsätzlich werden keine Taxikosten übernommen. Ausnahme: Bei Veranstaltungen in Haus Villigst werden Fahrten vom Bahnhof Schwerte mit dem Taxi erstattet, wenn sich mindestens drei Personen das Taxi geteilt haben; die Namen der Mitfahrenden müssen auf dem Taxibeleg leserlich notiert werden.
Aus ökologischen Gründen werden Fahrten mit dem PKW nicht erstattet, außer in folgenden, vorher mit dem jeweiligen Ressort abzusprechenden Ausnahmefällen:

  • Fahrgemeinschaft mit mindestens drei weiteren Mitfahrenden, Namen bitte auf dem Fahrtkostenformular eintragen.
  • Beeinträchtigung/Behinderung, die eine Anreise mit dem PKW notwendig macht.
  • Kurzfristiger Ausfall eines gebuchten Zuges, Zugnummer bitte auf dem Formular eintragen.
  • Sonstige individuelle Gründe wie zum Beispiel mitreisende Kinder oder schweres Equipment.
    In diesen Fällen wird die Anreise ohne Umwege vom/zum Semester- oder Heimatort bis maximal 130 Euro (0,20 €/km), jedoch nicht mehr als der BahnCard 50-Preis, erstattet.

Kinderbetreuung

Bei allen Villigster Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, eigene Kinder betreuen zu lassen, dies muss bei der Anmeldung frühzeitig bekannt gegeben werden. Die Betreuungszeiten umfassen in der Regel alle inhaltlichen Arbeitszeiten, nicht aber Abende sowie Gottesdienste. Individuelle Absprachen sind möglich. Die Betreuung erfolgt durch Stipendiat*innen, die sich freiwillig und unentgeltlich dazu bereit erklären. Die Betreuer*innen verfügen oftmals über Erfahrung und in jedem Fall über ein polizeiliches Führungszeugnis. Die Betreuung findet jeweils auf dem Gelände der Veranstaltung statt; eine Grundausstattung an Spielzeug ist vorhanden. Weitere Informationen können im jeweiligen Ressort erfragt werden.