Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Stipendium
Das Evangelische Studienwerk sucht junge Menschen, die sich für ihr Fach interessieren, gute Leistungen erbringen, Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen wollen und über ihren eigenen Horizont hinaus blicken.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes, der Schweiz oder eine Förderberechtigung nach §8 BAföG.
- Sie sind Mitglied einer evangelischen Kirche. Sie können sich gerne auch bewerben, falls dies nicht zutrifft. In diesem Fall wird nach Eingang Ihrer Bewerbung ein Zulassungsausschuss über Ihr Motivationsschreiben und Ihre Bewerbung beraten und über eine Zulassung zu den Vorauswahlen entscheiden. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist in erster Linie Ihr Motivationsschreiben, das daher ein wichtiges Dokument darstellt.
- Sie können ehrenamtliches Engagement (z. B. in Kirche, Politik, Gesellschaft, …) oder Engagement für die Familie und/oder ihr soziales Umfeld (Übersetzungstätigkeiten, Behördengänge, Pflege, Betreuung, …) nachweisen; und Ihre fachliche Eignung für das (geplante) Studium belegen.
- Sie besitzen oder erhalten in Kürze eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. die Fach- oder Allgemeine Hochschulreife).
- Ihr (geplanter) Studiengang ist ein Vollzeitstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Wir fördern keine Teilzeitstudiengänge.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung haben Sie das 3. Fachsemester noch nicht überschritten. Bei mehreren Studienfächern zählt immer das höchste Fachsemester. Es ist nicht möglich, sich nur für die Förderung eines Masters zu bewerben.
- Sie haben noch kein abgeschlossenes Studium.
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
- Wenn Sie älter als 35 Jahre sind, reichen Sie bitte ergänzend einen Sonderantrag ein.
- Wir fördern auch Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die an Hochschulen in der EU oder der Schweiz studieren (möchten).
- Wir fördern auch Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Mitglieds-/ Beitrittslandes der EU, der Schweiz oder Förderberechtigung nach §8 BAföG, wenn sie an einer Hochschule in Deutschland studieren (möchten).
- Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen; (anerkannt werden: Abitur oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III, Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch)
- Wenn Sie für mehr als einen Studiengang eingeschrieben sind (Doppel- oder Parallelstudium), können Sie nur für einen Studiengang gefördert werden und sich auch nur für eine Förderung des zuerst begonnenen Studiengangs bewerben. Für die Berechnung des Förderzeitraums gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs oder Studiengangs. Diese Regelung betrifft nicht das Studium eines Hauptfachs mit Nebenfächern.
- Bewerber*innen mit einer Behinderung empfehlen wir, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns.
Sie erfüllen alle genannten Voraussetzungen? Dann können Sie mit Ihrer Bewerbung beginnen.