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Fördern & Stiften

Testament & Nachlass

Es gibt viele Menschen, die sich einer Stiftung oder Einrichtung und ihren Zielen so verbunden fühlen, dass sie ihr einen Teil ihres Nachlasses überschreiben. Auch für unsere Stiftung ist dies möglich.

Schwarz-weiß-Fotografie eines Mannes mit Brille und kariertem Hemd, der vor einem historischen Gebäude steht.

»Villligst ist für mich vor allem die Gemeinschaft untereinander. Menschen aller Generationen treffen sich und sind bewegt, gemeinsam Zukunft zu gestalten – in Villigst und vor Ort«

Wertvoll – Das Testament

Das Erbschaftssteuerrecht in Deutschland fördert eine solche Entscheidung. Besonders ermuntern möchten wir Sie zu Zustiftungen in das Kapitalvermögen der Stiftung Evangelische Begabtenförderung. Ihre Zuwendung muss testamentarisch dann ausdrücklich als Zustiftung deklariert sein und kann auf das Konto der Stiftung überwiesen werden.

Erbschaften kommen unserer Arbeit nachhaltig zugute, wenn sie in den Kapitalstock fließen – auch dies muss dezidiert vermerkt werden.

Sprechen Sie uns gerne an

Wir sind für Sie da, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen wollen. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch und beraten Sie individuell und vertraulich.