Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Ausbildungsstipendium

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Für unsere Förderung suchen wir engagierte junge Menschen mit Begeisterung für das eigene Berufsfeld und mit sehr guten Leistungen in Schule und Ausbildung. Bewerber*innen sollten außerdem soziale Kompetenzen, Engagement über die eigenen Belange hinaus und ein ausgeprägtes Interesse an außerfachlichen Themen mitbringen.

Gefördert werden können Personen, die

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen oder in einem gleichwertigen Ausbildungsberuf, der landesrechtlich geregelt ist, absolvieren. Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung zur Förderung ist das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in der jeweils geltenden Fassung.
  • zu dem in §8 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) genannten Personenkreis gehören und die Voraussetzungen nach §10 BAföG erfüllen.

Weitere Informationen zum Zeitpunkt und Ablauf des Bewerbungsverfahrens werden in Kürze bereitgestellt.