Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Stipendium in der Grundförderung
Das Evangelische Studienwerk sucht junge Menschen, die sich für ihr Fach interessieren, gute Leistungen erbringen, Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen wollen, gerne querdenken und über ihren eigenen Horizont hinaus blicken. Folgende formale Voraussetzungen gelten für die Bewerbung:
nachweisliches gesellschaftliches Engagement (z.B. Kirche, Politik, Soziales, Umwelt)
Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (begründeten Ausnahmen möglich)
Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union
Hochschulzugangsberechtigung
Studierende an Universitäten dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5. Fachsemester nicht überschritten haben.
Studierende an Fachhochschulen dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 4. Fachsemester nicht überschritten haben.
Für Studierende aus den Mitgliedsländern der EU: gute Deutschkenntnisse (DSH)
für Studierende im Doppelstudium gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs.

Das Evangelische Studienwerk sucht junge Menschen, die sich für ihr Fach interessieren, gute Leistungen erbringen, Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen wollen, gerne querdenken und über ihren eigenen Horizont hinaus blicken. Folgende formale Voraussetzungen gelten für eine erfolgreiche Bewerbung:

  • Nachweisliches gesellschaftliches Engagement (z.B. Kirche, Politik, Soziales, Umwelt) und nachweisliche fachliche Eignung für das Studium
  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (Ausnahmen sind bei Einreichen eines Sonderantrags möglich, zum Infoblatt Sonderanträge >)
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union
  • Für BewerberInnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: gute Deutschkenntnisse (DSH-Zertifikat)
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Allgemeine oder Fachhochschulreife)
  • Studierende an Universitäten dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl (Februar/Juli) das 5. Fachsemester nicht überschritten haben
  • Studierende an Fachhochschulen dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 4. Fachsemester nicht überschritten haben
  • Bei Studierenden, die im Doppelstudium für zwei Studiengänge eingeschrieben sind, ist die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studiengangs ausschlaggebend
  • Studierende, die im Zweitstudium eingeschrieben sind, müssen einen formlosen Sonderantrag einreichen (zum Infoblatt Sonderanträge >)
  • Eingang der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12 Euro bis zum Bewerbungsschluss

Bitte beachten Sie, dass es leider nicht möglich ist, sich ausschließlich für eine Förderung des Masterstudiums zu bewerben. Auch eine Förderung von Dualen Studiengängen und Fernstudiengängen ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

 

 
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