FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung um ein Studiumsstipendium

Bitte lesen Sie sich sorgfältig unsere Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung und den Bewerbungsunterlagen auf unserer Homepage durch. Hier finden Sie darüber hinaus Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Vor der Bewerbung:

  • Ich bin nicht evangelisch. Kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja. Das Evangelische Studienwerk nimmt in begründeten Ausnahmefällen BewerberInnen auf, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind. Die Gründe müssen in einem formlosen Sonderantrag erläutert werden (zum Infoblatt Sonderanträge > ), den Sie Ihrer Bewerbung beifügen. Legen Sie bitte schriftlich dar, warum Sie sich gerade beim Evangelischen Studienwerk bewerben möchten und formulieren Sie Ihre Gedanken zu Religion und Kirche. Nach Eingang der Bewerbung wird individuell über die Zulassung zum Auswahlverfahren entschieden.
  • Wann kann ich mich frühestens um ein Stipendium bewerben?
    Sie können sich frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Studienbeginn bei uns bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur dann in die Förderung aufnehmen können, wenn Sie nach dem Auswahlverfahren tatsächlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium aufnehmen. Sollten Sie planen, nicht direkt ein Studium aufzunehmen, bewerben Sie sich bitte erst für das Verfahren, welches ihrem geplanten Studienbeginn vorausgeht.
  • Ich plane, mein gesamtes Studium im Ausland zu absolvieren. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?
    Dies ist nur dann möglich, wenn Sie Ihr Studium in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolvieren.
  • Ich möchte mich für ein Stipendium für mein Zweitstudium bewerben. Ist das möglich?
    Ja. Bitte reichen Sie uns hierzu ergänzend zu Ihren Unterlagen einen formlosen Sonderantrag ein (zum Infoblatt Sonderanträge > ). Erläutern Sie darin bitte Ihre Gründe und Motivation für ein Zweitstudium. Über die Zulassung zum Auswahlverfahren wird nach Eingang der Unterlagen individuell entschieden.
  • Ich bin älter als 30 Jahre. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium im Evangelischen Studienwerk bewerben?
    Ja. Über die Zulassung Ihrer Bewerbung wird nach Eingang der Unterlagen individuell entschieden.

  • Ich bin evangelisch-freikirchlich. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?
    Ja, eine Bewerbung ist möglich. Sollte die Freikirche allerdings nicht der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angehören, ist der Bewerbung ein formloser Sonderantrag beizufügen (zum Infoblatt Sonderanträge > ). Legen Sie darin bitte schriftlich dar, warum Sie sich gerade beim Evangelischen Studienwerk bewerben möchten und formulieren Sie Ihre Gedanken zu Religion und Kirche. Nach Eingang der Bewerbung wird individuell über die Zulassung zum Auswahlverfahren entschieden.
  • Werden auch Masterstudiengänge gefördert?
    Masterstudiengänge können wir nur fördern, wenn Sie bereits in Ihrem grundständigen Studiengang in unserer Förderung waren. Eine Bewerbung nur für Masterstudiengänge ist leider nicht möglich.
  • Werden auch Duale Studiengänge und Fernstudiengänge gefördert?
    Leider können wir Sie in Dualen Studiengängen und Fernstudiengängen nicht fördern. Gefördert werden können nur Vollzeit- und Präsenzstudiengänge.

Die Bewerbungsunterlagen:

  • Bis wann kann ich meine Bewerbungsunterlagen im Online-Bewerbungsportal bearbeiten und vervollständigen?
    Nachdem Sie sich in unserem Online-Portal registriert und den Aktivierungslink bestätigt haben, haben Sie bis zum jeweiligen nächsten Bewerbungsschluss Zeit, Ihre Unterlagen zu vervollständigen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung mit dem Abschließen aller Eingaben auf der Startseite des Portals endgültig an uns senden. Danach können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten nicht mehr einloggen und keine weiteren Änderungen mehr vornehmen. Nach Bewerbungsschluss sind Änderungen ausschließlich über die Mitarbeiter des Ev. Studienwerks möglich. Nachträglich einzureichende Unterlagen senden Sie uns bitte als PDF per Mail zu, Änderungen teilen Sie uns bitte per E-Mail mit.
  • Mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor – kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja, natürlich. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall Ihr letztes Zeugnis vor dem Schulabschlusszeugnis ein. Wenn die letzten Prüfungen noch vor Ihnen liegen, geben Sie im Bewerbungsformular als Schulabschluss schon den angestrebten Abschluss, also z.B. „Allgemeine Hochschulreife" oder "Fachhochschulreife" sowie den Monat Ihrer letzten Prüfung an. Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihr Abschlusszeugnis unbedingt als PDF per E-Mail nach, sobald es Ihnen vorliegt.
  • Ich habe noch keine Semesteranschrift. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?
    Das ist kein Problem. Lassen Sie das Feld bitte frei und reichen Sie uns Ihre Semesteranschrift am besten per E.mail nach, sobald Ihnen diese vorliegt.
  • Mein Studienort steht noch nicht fest. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?
    Sie können Ihren Studienort zunächst freilassen oder den Ort angeben, für den Sie sich beworben haben. Informieren Sie uns bitte per E-Mail über Ihren Studienort, sobald dieser feststeht.
  • Was soll ich unter „Studienbeginn“ eintragen, wenn ich den genauen Termin noch nicht kenne?
    Tragen Sie Monat und Jahr (z.B. „Oktober 2013“) oder das Semester, zu dem Sie Ihr Studium aufnehmen (z.B. „Wintersemester 2012/2013“) ein.
  • Was muss zwingend bei meinem Gutachten beachtet werden?
    Bitte lesen Sie sich unbedingt das Infoblatt Gutachten durch, da nicht korrekte oder fehlende Gutachten zum Ausschluss der Bewerbung führen können. Besonders wichtig ist, dass uns die Gutachten im Original zugesandt werden und von der begutachtenden Person handschriftlich unterschrieben sind. Bitten Sie rechtzeitig um Ihr Gutachten, damit es fristgerecht bei uns eingeht! Zum Infoblatt Gutachten >
  • Ich kenne noch keine Professoren an der Universität, die mir ein fachliches Gutachten ausstellen können, da ich bislang nur große Pflichtvorlesungen belegt habe. Oder: Ein Professor möchte mir kein Gutachten ausstellen, weil ich am Anfang meines Studiums bin und er meine Leistungen noch nicht beurteilen kann. Was kann ich tun?
    In den ersten beiden Studiensemestern akzeptieren wir auch fachliche Gutachten von ehemaligen Leistungskurs- oder Fachlehrern. Voraussetzung dafür ist, dass das Abitur höchstens zwei Jahre zurückliegt.
  • Ich habe noch kein Studium begonnen, bin aber z.B. aufgrund von Ausbildung oder Berufstätigkeit schon länger aus der Schule raus. Werden auch Gutachten von AusbilderInnen oder ArbeitgeberInnen akzeptiert?
    Das fachliche Gutachten kann, wenn das Ende der Schulzeit länger als zwei Jahre zurückliegt und noch kein Studium aufgenommen wurde, auch von vorgesetzten ArbeitgeberInnen/AusbilderInnen ausgestellt werden. In diesem Fall muss die berufliche Tätigkeit eine fachliche Nähe zum geplanten Studium aufweisen und es muss ein schriftlicher Nachweis über ein Studienberatungsgespräch an einer Hochschule zu Inhalten, Anforderungen und Zugangsbedingungen des geplanten Studiums eingereicht werden.

Die Auswahl:

  • Wie geht es nach dem Hochladen meiner Bewerbungsunterlagen weiter?
    Die fristgerechte Übermittlung der Bewerbungsunterlagen wird Ihnen automatisch per E-Mail bestätigt. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie, wenn Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden und Ihre Gutachten fristgerecht eingegangen sind. Die zugelassenen BewerberInnen werden anschließend von unseren dezentralen Vorauswahlausschüssen zu Vorauswahlgesprächen an verschiedenen Hochschulorten in Deutschland eingeladen.
  • Was passiert, wenn ich den mir angebotenen Termin zum Vorauswahlgespräch nicht wahrnehmen kann?
    Aus organisatorischen Gründen können wir jeder Bewerberin/jedem Bewerber nur einen Termin anbieten. Eine Terminverschiebung ist leider nicht möglich.
  • Werden mir die Fahrtkosten, die für die Reise zum Vorauswahlgespräch entstehen ersetzt?
    Leider können wir im Rahmen der Vorauswahlen, auch bei teilweise langen Anreisewegen keine Fahrtkosten erstatten.
  • Was passiert, wenn ich nicht an der Hauptauswahl teilnehmen kann?
    Aus wichtigen und zwingenden Gründen ist eine einmalige Verschiebung des Termins möglich. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns und teilen Sie und Ihre Gründe für eine Absage mit. Wir werden dann individuell entscheiden, ob wir Sie zur nächsten Hauptauswahl ein halbes Jahr später einladen können.
  • Wie lange dauert die Hauptauswahl?
    Die Hauptauswahl dauert zwei Tage und findet zweimal jährlich, in der Regel im Februar und Juli statt.
  • Was passiert nach einer Ablehnung mit meinen Bewerbungsdaten?
    Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten gespeichert und zur Evaluierung unserer Verfahren ausgewertet. Im Fall der Ablehnung von Bewerbungen werden sie nach drei Jahren gelöscht.

  • Ist eine Wiederbewerbung nach einer Ablehnung möglich?
    Eine Wiederbewerbung ist nach Ablauf eine Jahres möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die formalen Bewerbungskriterien (Semestergrenze etc.) dann noch erfüllen.

 

 
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