FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung um ein Studiumsstipendium

Bitte lesen Sie sich sorgfältig unsere Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung und den Bewerbungsunterlagen auf unserer Homepage durch. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, möchten wir Ihnen mit den folgenden FAQ helfen.

Vor der Bewerbung:

  • Ich bin nicht evangelisch. Kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja. Das Evangelische Studienwerk nimmt in begründeten Ausnahmefällen Studierende auf, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind. Die Gründe hierfür müssen schlüssig und die Bewerbung überzeugend sein. Wenn Sie nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind, müssen Sie in einem separaten Antrag (formlos) um Zulassung zur Bewerbung bitten. Legen Sie bitte schriftlich dar, warum Sie sich beim Evangelischen Studienwerk bewerben möchten und formulieren Sie Ihre Gedanken zu Religion und Kirche. Nach Eingang der Bewerbung wird individuell über die Zulassung der Bewerbung entschieden.
  • Wann kann ich mich frühestens um ein Stipendium bewerben?
    Sie können sich frühestens ein halbes Jahr vor Studienbeginn bei uns bewerben.
  • Ich plane, mein gesamtes Studium im Ausland zu absolvieren. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?
    Ja, dies gilt jedoch nur für Studienpläne im europäischen Ausland.
  • Ich möchte mich für ein Stipendium für mein Zweitstudium bewerben. Ist das möglich?
    Ja. Sie müssen in einem separaten Antrag (formlos) um Zulassung Ihrer Bewerbung bitten. Führen Sie bitte schriftlich Ihre Gründe und Motivation für ein Zweitstudium aus. Über die Zulassung Ihrer Bewerbung wird nach Eingang der Unterlagen individuell entschieden.
  • Ich bin älter als 30 Jahre. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium im Evangelischen Studienwerk bewerben?
    Ja. Über die Zulassung Ihrer Bewerbung wird nach Eingang der Unterlagen individuell entschieden.

  • Ich bin evangelisch-freikirchlich. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?
    Ja, eine Bewerbung ist möglich, sofern die Freikirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angehört.

Die Bewerbungsunterlagen:

  • Wie lange habe ich Zeit, meine Bewerbungsunterlagen in dem Online-Bewerbungsportal zu vervollständigen?
    Nachdem Sie sich in unserem Online-Portal registriert und den Aktivierungslink bestätigt haben, haben Sie bis zum jeweiligen nächsten Bewerbungstermin Zeit, Ihre Unterlagen zu vervollständigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie mit dem Abschließen aller Eingaben auf der Startseite des Portals die Bewerbung endgültig an uns senden und Sie keine weiteren Änderungen mehr vornehmen können. Nach Bewerbungsschluss sind Änderungen ebenfalls nicht mehr möglich.
  • Mein Abiturzeugnis liegt noch nicht vor – kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja, natürlich. Bitte reichen Sie uns Ihr letztes Zeugnis vor dem Abitur mit den Bewerbungsunterlagen ein. Auch wenn die Abiturprüfungen noch vor Ihnen liegen, geben Sie in dem Bewerbungsformular als Schulabschluss „Abitur“ und den Monat der letzten Prüfung an.
  • Ich habe noch keine Semesteranschrift. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?
    Das ist kein Problem. Lassen Sie das Feld frei und reichen Ihre Semesteranschrift am besten per E.mail nach, sobald diese vorliegt.
  • Mein Studienort steht noch nicht fest. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?
    Sie können Ihren Studienort zunächst freilassen oder den Ort angeben, für den Sie sich beworben haben. Teilen Sie uns bitte den Studienort mit, sobald dieser feststeht. Wir benötigen diese Angabe, um Sie einem Ort für Ihre Vorauswahl zuzuteilen.
  • Was soll ich unter „Studienbeginn“ eintragen, wenn ich den genauen Termin noch nicht kenne?
    Tragen Sie Monat und Jahr (z.B. „Oktober 2010“) oder das Semester, zu dem Sie Ihr Studium aufnehmen (z.B. „Wintersemester 2010/2011“) ein.
  • Was muss zwingend bei meinem Gutachten beachtet werden?
    > Die Gutachten müssen uns immer im Original zugesandt werden.
    > Die Gutachten müssen handschriftlich von der/dem Gutachter/-in unterschrieben sein.
    > Die Gutachten müssen die vollständigen Kontaktdaten des / der Gutachter/-in enthalten.

    Bitten Sie rechtzeitig um Ihr Gutachten, damit es fristgerecht bei uns eingeht!
  • Ich kenne noch keine Professoren an der Universität, die mir ein Gutachten ausstellen können, da ich bislang nur große Pflichtvorlesungen belegt habe.
    Oder: Ein Professor möchte mir noch kein Gutachten ausstellen, weil ich erst im ersten (zweiten) Semester bin und er meine Leistungen noch nicht beurteilen kann. Was kann ich tun?

    In den ersten beiden Studiensemestern akzeptieren wir auch fachliche Gutachten von ehemaligen Leistungskurslehrern. Voraussetzung dafür ist, dass das Abitur höchstens zwei Jahre zurückliegt.

Die Auswahl:

  • Wie geht es nach dem Hochladen meiner Bewerbungsunterlagen weiter?
    Die fristgerechte Übermittlung der Bewerbungsunterlagen wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie, wenn Ihre unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden und Ihre Gutachten fristgerecht eingegangen sind. Die Einladungen zu den Vorauswahlgesprächen werden anschließend an die zum Auswahlverfahren an Hochschulorten zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber dezentral von unseren regionalen Ausschüssen versandt.
  • Was passiert, wenn ich den mir angebotenen Termin zum Vorauswahlgespräch nicht wahrnehmen kann?
    Wir können leider jeder Bewerberin / jedem Bewerber nur einen Termin anbieten. Einen Ausweichtermin gibt es nicht.
  • Was passiert, wenn ich nicht an der Hauptauswahl teilnehmen kann?
    Aus zwingenden Gründen (z.B. wichtige Prüfung, Krankheit) ist eine einmalige Verschiebung des Termins möglich. Sie werden dann zur nächsten Hauptauswahl ein halbes Jahr später automatisch noch einmal eingeladen.
  • Wie lange dauert die Hauptauswahl?
    Die Hauptauswahl dauert für Bewerberinnen und Bewerber eineinhalb Tage und findet zweimal jährlich (Februar/März, Juli/August) statt.
  • Was passiert nach einer Ablehnung mit meinen Bewerbungsdaten?
    Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten gespeichert und zur Evaluierung unserer Verfahren ausgewertet. Im Fall der Ablehnung von Bewerbungen werden sie nach drei Jahren gelöscht.

  • Ist eine Wiederbewerbung möglich?
    Eine Wiederbewerbung ist nach Ablauf eine Jahres möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die formalen Bewerbungskriterien (Semestergrenze etc.) dann noch erfüllen.
 
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