Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium

Folgende formale Voraussetzungen gelten für die Bewerbung:

  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen)
  • zügig absolviertes Studium
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«)
  • Abschluss, der zur Promotion berechtigt
  • ausländische Studierende können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik zur Promotion zugelassen sind.
 
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