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Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium |
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Folgende formale Voraussetzungen gelten für die Bewerbung:
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen)
- zügig absolviertes Studium
- überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«)
- Abschluss, der zur Promotion berechtigt
- ausländische Studierende können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik zur Promotion zugelassen sind.
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