Bitte lesen Sie sich sorgfältig unsere Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung und den Bewerbungsunterlagen auf unserer Homepage durch. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, möchten wir Ihnen mit den folgenden FAQ helfen.
Vor der Bewerbung:
- Wann ist der nächste Termin für meine Bewerbung?
15. Juni oder 15. Dezember
- Gilt der Poststempel für die Übersendung der Bewerbungsunterlagen?
Ja, der Poststempel gilt.
- Ich bin nicht evangelisch. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja. Das Evangelische Studienwerk nimmt in besonders begründeten Ausnahmefällen Promovierende auf, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind. Die Gründe hierfür müssen schlüssig und die Bewerbung überzeugend sein. Bitte fügen Sie der Bewerbung ein Motivationsschreiben bei, aus dem hervorgeht, warum Sie sich beim Evangelischen Studienwerk bewerben.
- Muss ich die deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Nein. Promovierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen aber in Deutschland promovieren, können gefördert werden.
- Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung zur Promotion zugelassen sein?
Ja. Wenn Sie eine keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen sie die Zulassung zur Promotion nachweisen und den Bewerbungsunterlagen beilegen.
- Muss ich während der Promotion eingeschrieben sein?
Nein, wenn Sie müssen während der Promotion nicht eingeschrieben sein.
- Ich habe mit meiner Promotion bereits vor einem halben Jahr an meiner Uni begonnen. Kann ich mich trotzdem noch bewerben?
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Eine Förderung für Projekte in der Schlussphase erfolgt allerdings nicht.
- Kann ich mein komplettes Promotionsstudium im Ausland absolvieren?
Ja, in begründeten Fällen können deutsche Staatsangehörige an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz promovieren. Wir bitten Sie, der Bewerbung eine Begründung für den Wunsch beizufügen.
- Ich bin älter als 30 Jahre. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium im Evangelischen Studienwerk bewerben?
Ja. Gründe für den späten Wunsch zur Promotion müssen aus dem Lebenslauf hervor gehen.
- Werden bestimmte Fächer bei der Vergabe der Stipendien bevorzugt?
Nein. Wir freuen uns über Bewerbungen aller Fachrichtungen.
- Ist eine Bewerbung im Bereich Medizin möglich?
Eine Bewerbung im Bereich Tiermedizin ist möglich, humanmedizinische Projekte werden nur dann zugelassen, wenn dadurch der Grad des Dr. rer. med. erlangt wird. Eine Promotion im Rahmen eines Medizinstudiums wird in der Postgraduiertenförderung nicht unterstützt.
Die Bewerbungsunterlagen:
- Mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor – kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, Sie können sich ohne fehlendes Abschlusszeugnis bewerben, solange sie uns eine möglichst vollständige Notenübersicht inkl. der Abschlussnote einreichen. Sie haben dann noch ca. 2 Wochen Zeit (spätestens Ende des Monats Juni bzw. Dezember), das Abschlusszeugnis nachzureichen.
- Müssen die Zeugniskopien beglaubigt sein?
Nein. Üblicherweise genügen uns einfache Kopien. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass diese im Format DIN A4 sind. Wir behalten uns die Anforderung beglaubigter Kopien vor.
- Was muss zwingend bei meinem Zeugnis beachtet werden?
> Das Zeugnis muss eine vollständige Notenübersicht enthalten. > Das Zeugnis sollte die deutsche Notenskala beinhalten. Haben sie Ihren Abschluss im Ausland erworben, so legen Sie bitte eine Umrechnung in das deutsche Notensystem sowie den Hinweis auf Ihre Gesamtnote bei.
- Müssen die Gutachter habilitiert sein?
Ja. Dies ist nur dann nicht notwendig, wenn Sie eine Professur ohne Habilitation inne haben oder das Recht zur Betreuung besitzen, z.B. durch eine Juniorprofessur.
- Was muss zwingend bei meinem Gutachten beachtet werden?
> Die Gutachten müssen uns immer im Original zugesandt werden. > Die Gutachten müssen handschriftlich von der/dem Gutachter/-in unterschrieben sein. Elektronische Unterschriften sind nicht zulässig. > Die Gutachten müssen die vollständigen Kontaktdaten des / der Gutachter/-in enthalten. > Die Gutachten können zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag oder separat von der/dem Gutachter/-in selbst eingeschickt werden. Bitten Sie rechtzeitig um Ihr Gutachten, damit es fristgerecht bei uns eingeht!
- Können die Gutachten nachgereicht werden?
Ja, dies ist möglich. Frist: Ende des Monats Juni bzw. Dezember.
- Müssen die Gutachten beiliegen oder separat geschickt werden?
Sie können im geschlossenen Umschlag beigefügt sein oder auch separat geschickt werden.
- Müssen auch die Gutachten in dreifacher Ausfertigung sein?
Wenn möglich, ja. Bei verschlossenen Umschlägen werden fehlende Kopien im Studienwerk erstellt.
- Wie lang sollen die Gutachten sein?
Das ist dem Gutachter überlassen. Das Gutachten soll – wenn möglich – alle auf dem Merkblatt (LINK) angesprochenen Punkte beantworten.
- Muss das Exposé in deutscher Sprache verfasst sein.
Nein. Wenn Sie die Dissertation auf Englisch verfassen kann auch das Exposé in englischer Sprache sein.
- Wie soll ich die Unterlagen anlegen?
Alle Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung, ungeklammert, ungetackert, einseitig kopiert und nicht doppelseitig, im Format DIN A4 einzusenden.
- Gehört das Literaturverzeichnis zu den vorgegebenen 10 Seiten?
Nein, die Seitenzahl kann durch das Literaturverzeichnis minimal überschritten werden.
- Gibt es Auflagen bzgl. des Schriftbilds oder andere Vorgaben für das Exposé?
Nein, es ist nur wichtig, dass Ihre Unterlagen in einer angemessenen Form, übersichtlich und gut lesbar bei uns eingehen.
- Ist ein Anschreiben notwendig? Nein, gerne können Sie der Vollständigkeit halber ein Anschreiben beifügen.
- Wie lang soll der ausführliche, ausformulierte Lebenslauf sein?
Unser Tipp: zwei – drei Seiten. Aber auch längere Lebensläufe werden natürlich gelesen.
- Müssen alle beruflichen/praktischen Tätigkeiten durch Zeugnisse belegt werden?
Nein, es genügt, wenn diese im Lebenslauf erwähnt werden.
- Kann ich den Personalbogen handschriftlich ausfüllen?
Ja. Bitte füllen Sie in diesem Falle den Personalbogen gut leserlich in Druckbuchstaben aus. Die Verwendung einer dunklen Tinte oder eines dunklen Stiftes ist eine große Arbeitserleichterung für uns!
- Muss mein Passfoto ein bestimmtes Format haben?
Nein, Ihr Passfoto muss nur in den dafür vorgesehenen Platz auf dem Bewerbungsbogen passen. Dabei ist es ganz gleich, ob Sie ein schlichtes Passbild oder ein Bewerbungsfoto einreichen. Bitte vermeiden Sie ein größeres Portraitbild.
Die Auswahl:
- Wann wird über die Bewerbungen entschieden?
Über die Bewerbung wird in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das ES nach der Sitzung des Promotionsförderausschusses, die dem Bewerbungstermin folgt (April/Mai oder Oktober).
- Wann findet das Auswahlgespräch statt?
Das Auswahlgespräch findet zeitnah zu der Ausschusssitzung statt, die dem Bewerbungstermin folgt (April/Mai oder Ende Oktober). Sie werden über den genauen Termin der Auswahlgespräche zu Beginn des Verfahrens informiert.
- Wann erfahre ich, ob ich zum Gespräch eingeladen werde?
Einige Tage vor den Auswahlgesprächen. Dies ist aus terminlichen Gründen leider nicht früher möglich. Sie werden aber bereits zu Beginn des Verfahrens über das Datum der Gespräche informiert.
- Was passiert, wenn ich den mir angebotenen Termin zum Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen kann?
Wir können leider jeder Bewerberin / jedem Bewerber nur einen Termin anbieten. Einen Ausweichtermin im gleichen Verfahren gibt es nicht. Ggf. ist eine Übernahme in das nächste Verfahren möglich.
- Wann werde ich über das Ergebnis des Auswahlgespräches informiert?
Die endgültigen Entscheidungen werden Ihnen etwa 4 Wochen nach dem Auswahlgespräch mitgeteilt.
- Erfahre ich Gründe für eine Ablehnung oder Aufnahme
Nein, Gründe werden von uns nicht genannt. Bitte verzichten sie auf telefonische Nachfragen.
- Was passiert nach einer Ablehnung mit meinen Bewerbungsunterlagen?
Wir können leider keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden. Diese werden nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Alle in der EDV gespeicherten Daten werden nach einem halben Jahr gelöscht.
- Kann ich mich wiederbewerben?
In der Regel nicht, nur nach expliziter Aufforderung.
- Erfahre ich die Begründung für die Auswahlentscheidung?
Nein. Da es sich um ein vergleichendes Verfahren handel, das persönliche Daten involviert, verzichten wir grundsätzlich auf eine Begründung.
Die Förderung:
- Für wie viele Semester erhalte ich maximal eine Promotionsförderung?
Wir gehen von einer Regelförderung von zwei Jahren aus. Das Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt. Eine Verlängerung für das zweite Jahr ist möglich. Eine Verlängerung um ein 5. Förderungssemester ist ebenfalls möglich, ein 6. Förderungssemester wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Ggf. ist eine weitere Verlängerung durch aufgrund von Kinderbetreuungszeiten oder Behinderung möglich.
- Welche Verpflichtungen habe ich als Promotionsstipendiat/-stipendiatin?
Für alle neu aufgenommenen Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten ist es verpflichtend, innerhalb des ersten Jahres der Promotionsförderung an einem der beiden Promovierendentreffen teilzunehmen. Nach Beendigung der finanziellen Förderung müssen Promotionsurkunde, ein Abschlussbericht und ein gedrucktes Exemplar der Dissertation eingereicht werden
- Gibt es die Möglichkeit, meine Promotion zu veröffentlichen?
Ja, das Evangelische Studienwerk ermöglicht es, ausgewählte Dissertationen in der eigenen Reihe „Villigst Profile“ zu veröffentlichen.
- Darf ich parallel zum Promotionsstipendium eine Stelle als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in an der Universität annehmen?
Ja, allerdings sind die Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler des BMBF zu beachten
- Wie viele Stunden darf ich zusätzlich arbeiten?
Neben dem Promotionsstipendium darf pro Woche maximal 1/8 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gearbeitet werden. Liegt die Tätigkeit im wissenschaftlichen bzw. disziplinären Bereich der Doktorarbeit, so ist sie mit der Förderung kompatibel, wenn sie 1/4 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet.
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