FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung um ein Europastipendium

Bitte lesen Sie sich sorgfältig unsere Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung und den Bewerbungsunterlagen auf unserer Homepage durch. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, möchten wir Ihnen mit den folgenden FAQ helfen.

Vor der Bewerbung:

  • Ich bin nicht evangelisch. Kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja. Das Evangelische Studienwerk nimmt in begründeten Ausnahmefällen Studierende auf, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind. Die Gründe hierfür müssen schlüssig und die Bewerbung überzeugend sein. Wenn Sie nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind, müssen Sie in einem separaten Antrag (formlos) um Zulassung zur Bewerbung bitten. Legen Sie bitte schriftlich dar, warum Sie sich beim Evangelischen Studienwerk bewerben möchten und formulieren Sie Ihre Gedanken zu Religion und Kirche. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen (Bewerbung + Antrag) wird individuell über die Zulassung der Bewerbung entschieden.
  • Wann kann ich mich frühestens um ein Stipendium bewerben?
    Sie können sich frühestens ein halbes Jahr vor Studienbeginn bei uns bewerben.
  • Ich plane, mein gesamtes Studium im Ausland (nicht Deutschland) zu absolvieren. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?
    Nein, eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie nach Aufnahme in das Studienwerk mindestens drei Semester in Deutschland studieren.
  • Ich möchte mich für ein Stipendium für mein Zweitstudium bewerben. Ist das möglich?
    Ja. Sie müssen in einem separaten Antrag (formlos) um Zulassung Ihrer Bewerbung bitten. Führen Sie bitte schriftlich Ihre Gründe und Motivation für ein Zweitstudium aus. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen (Bewerbung + Antrag) wird individuell über die Zulassung Ihrer Bewerbung entschieden.
  • Ich bin älter als 30 Jahre. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium im Evangelischen Studienwerk bewerben?
    Ja. Über die Zulassung Ihrer Bewerbung wird nach Eingang der Unterlagen individuell entschieden.

  • Ich bin evangelisch-freikirchlich. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?
    Ja, eine Bewerbung ist möglich, sofern die Freikirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angehört.

Die Bewerbungsunterlagen:

  • Wie lange habe ich Zeit, meine Bewerbungsunterlagen in dem Online-Bewerbungsportal zu vervollständigen?
    Nachdem Sie sich in unserem Online-Portal registriert und den Aktivierungslink bestätigt haben, haben Sie bis zum jeweiligen nächsten Bewerbungstermin Zeit, Ihre Unterlagen zu vervollständigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie mit dem Abschließen aller Eingaben auf der Startseite des Portals die Bewerbung endgültig an uns senden und Sie keine weiteren Änderungen mehr vornehmen können. Nach Bewerbungsschluss sind Änderungen ebenfalls nicht mehr möglich.
  • Mein Abiturzeugnis liegt noch nicht vor – kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja, natürlich. Bitte reichen Sie uns Ihr letztes Zeugnis vor dem Abitur mit den Bewerbungsunterlagen ein. Auch wenn die Abiturprüfungen noch vor Ihnen liegen, geben Sie in dem Bewerbungsformular als Schulabschluss „Abitur“ und den Monat der letzten Prüfung an.

  • Ich habe noch keine Semesteranschrift. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?
    Das ist kein Problem. Lassen Sie das Feld frei und reichen Ihre Semesteranschrift am besten per E.mail nach, sobald diese vorliegt.

  • Mein Studienort steht noch nicht fest. Was gebe ich in dem Bewerbungsformular an?
    Sie können Ihren Studienort zunächst freilassen oder den Ort angeben, für den Sie sich beworben haben. Teilen Sie uns bitte den Studienort mit, sobald dieser feststeht.
  • Was soll ich unter „Studienbeginn“ eintragen, wenn ich den genauen Termin noch nicht kenne?
    Tragen Sie Monat und Jahr (z.B. „Oktober 2010“) oder das Semester, zu dem Sie Ihr Studium aufnehmen (z.B. „Wintersemester 2010/2011“) ein.

  • Was muss zwingend bei meinem Gutachten beachtet werden?
    >    Die Gutachten müssen uns immer im Original zugesandt werden.
    >    Die Gutachten müssen handschriftlich von der/dem Gutachter/-in unterschrieben sein.
    >    Die Gutachten müssen die vollständigen Kontaktdaten des / der Gutachter/-in enthalten.

Bitten Sie rechtzeitig um Ihr Gutachten, damit es fristgerecht bei uns eingeht!

  • Ich kenne noch keine Professoren an der Universität, die mir ein Gutachten ausstellen können, da ich bislang nur große Pflichtvorlesungen belegt habe. Oder: Ein Professor möchte mir noch kein Gutachten ausstellen, weil ich erst im ersten (zweiten) Semester bin und er meine Leistungen noch nicht beurteilen kann. Was kann ich tun?
    In den ersten beiden Studiensemestern akzeptieren wir auch fachliche Gutachten von ehemaligen Leistungskurslehrern. Voraussetzung dafür ist, dass das Abitur höchstens zwei Jahre zurückliegt.

Die Auswahl:

  • Wie geht es nach Einreichen meiner Bewerbung weiter?
    Die fristgerechte Übermittlung der Bewerbungsunterlagen wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie, wenn Ihre unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden und Ihre Gutachten fristgerecht eingegangen sind.
    Für Studierende aus westeuropäischen Mitgliedsstaaten der EU
    Unser Verfahren zur Auswahl neuer Stipendiatinnen und Stipendiaten besteht aus zwei Schritten: der Vorauswahl und der Hauptauswahl. Die zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Einladung zu Vorauswahlen an Hochschulorten. Die Vorauswahl findet zweimal jährlich in Deutschland statt. Ein Auswahlteam wird mit Ihnen ein ausführliches Gespräch (auf Deutsch) führen und dann entscheiden, ob Sie zur Hauptauswahl eingeladen werden. Diese findet zweimal jährlich für zwei Tage in Haus Villigst in Schwerte/Ruhr statt. In der Hauptauswahl führen wir ein weiteres Gespräch mit Ihnen, und Sie nehmen an zwei Gruppendiskussionen mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern teil.
    Für Studierende aus mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU sowie aus Rumänien und Bulgarien
    Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen entscheidet ein Auswahlteam, ob Sie zu einem Auswahlgespräch nach Haus Villigst in Schwerte/Ruhr eingeladen werden. Diese Gespräche, die das Auswahlteam ca. eine halbe Stunde auf Deutsch mit Ihnen führt, finden zeitlich parallel mit der Hauptauswahl statt.

  • Was passiert, wenn ich das Auswahlgespräch nicht wahrnehmen kann?
    Wir können leider jeder Bewerberin / jedem Bewerber nur einen Termin anbieten. Einen Ausweichtermin gibt es nicht.
  • Was passiert nach einer Ablehnung mit meinen Bewerbungsunterlagen?
    Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten gespeichert und zur Evaluierung unserer Verfahren ausgewertet. Im Fall der Ablehnung von Bewerbungen werden sie nach drei Jahren gelöscht.
  • Ist eine Wiederbewerbung möglich?
    Eine Wiederbewerbung ist nach Ablauf eine Jahres möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die formalen Bewerbungskriterien (Semestergrenze etc.) dann noch erfüllen.
 
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