Sommeruniversität 2013 – Organisatorische Hinweise und Anmeldebedingungen

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Die Veranstaltungen der Sommeruniversität des Evangelischen Studienwerkes finden 2013 in Haus Villigst und in der Evangelischen Akademie Meißen statt. Genauere Informationen zu den Tagungsorten sowie zum Ablauf des jeweiligen Seminars werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in einem Einladungsschreiben zugesandt.

Soweit nicht anders angegeben, beginnen die Veranstaltungen am ersten Tag jeweils um 18:00 Uhr mit dem Abendessen und enden am letzten Tag nach dem Mittagessen. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Seminar ist begrenzt.

 

Anmeldung – Hinweise und Fristen

Die Anmeldungen zum Seminarprogramm erfolgen ausschließlich schriftlich, für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Evangelischen Studienwerks ausschließlich über das Intranet. Telefonische Reservierungen sind möglich, bleiben aber nur für zwei Wochen bestehen. Nach dem 30. April wird eine Anmeldebestätigung verschickt. Gibt es für ein Seminar mehr Interessentinnen und Interessenten als freie Plätze, wird eine Warteliste erstellt. In diesem Fall erhalten Sie eine Nachricht, ob Sie auf der Warteliste stehen. Kann eine Anmeldung nicht mehr angenommen werden, wird eine schriftliche Absage erteilt. Anmeldungen sind ab dem 2. Januar 2013 möglich. Seminare, die bis zum 30. April nicht mehr als sechs Anmeldungen haben, werden vom Programmressort abgesagt. Seminare, die sechs Wochen vor Seminarbeginn weniger als sieben Anmeldungen aufweisen, werden ebenfalls abgesagt.

 

Teilnahme und Fahrtkosten

Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Evangelischen Studienwerks, die dem monatlichen Einzug des Programmbeitrags von 17 Euro zugestimmt haben, werden die Kosten für maximal zwölf Seminartage gegen Zahlung eines pauschalen Teilnahmebeitrags von 38 Euro pro Seminar übernommen. Die individuell verauslagten Fahrtkosten werden nach Vorlage der Belege per Überweisung erstattet. Wir bitten alle Anreisenden, jeweils die preisgünstigste Fahrtmöglichkeit zu wählen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Anreisen mit der Bahn werden maximal in Höhe der Kosten mit Bahncard 50 / 2. Klasse erstattet. Fahrten vom Bahnhof Schwerte mit dem Taxi werden nur erstattet, wenn das Taxi von mind. 3 Personen geteilt wurden; die Namen der Mitfahrenden müssen auf dem Taxibeleg notiert werden. Bei Anreise mit dem PKW werden die Kosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer nur erstattet, wenn die PKW-Benutzung im Ressort angemeldet ist und der PKW mit mind. drei vorher im Ressort benannten Personen besetzt ist. Die PKW-Fahrtkosten werden lediglich dem/der Wagenverantwortlichen erstattet. Stipendiatinnen und Stipendiaten des Evangelischen Studienwerks können innerhalb von 12 Monaten nach Ende ihrer Förderungszeit zu den üblichen stipendiatischen Konditionen an der Sommeruniversität teilnehmen; es werden allerdings keine Fahrtkosten vom Evangelischen Studienwerk erstattet. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die keinen solidarischen Programmbeitrag zahlen, müssen bei Teilnahme 55 Euro pro Veranstaltungstag zahlen und bekommen keine Fahrtkosten erstattet.

 

Ermäßigte Teilnahme

Stipendiatinnen und Stipendiaten des Cusanuswerks, Studierende, die von keiner Stiftung gefördert werden, sowie Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zahlen 40 Euro pro Veranstaltungstag. Fahrtkosten können leider nicht erstattet werden.

 

Regulärer Teilnahmebetrag

Der Teilnahmebeitrag für Berufstätige sowie für Stipendiatinnen und Stipendiaten aller übrigen Stiftungen beträgt 55 Euro pro Tag inkl. Übernachtung und Verpflegung. Nichtvilligster Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Berufstätige sowie Arbeitslose erhalten keinen Fahrtkostenzuschuss.

 

Tagesgäste und Kinder

Teilnehmende, die nicht in Haus Villigst übernachten, zahlen pro Tag 10 Euro Teilnahmegebühr sowie 31 Euro für Verpflegung. Für Kinder bis zu 2 Jahren werden keine Gebühren erhoben. Für Kinder von 3 bis 5 Jahren gilt ein Teilnahmebeitrag von 5 Euro pro Tag; bei 6- bis 8-Jährigen fallen pro Tag 14 Euro für Unterkunft und Verpflegung an. Der jeweilige Teilnahmebeitrag errechnet sich nach der Länge des Seminars und nicht nach der individuellen An- und Abreise. Der Teilnahmebeitrag muss zu Beginn des Seminars in voller Höhe in bar gezahlt werden.


Rücktritt und Ausfallkosten

Alle Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich an das  Ressort für Ideelle Förderung zu richten: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .Abmeldungen, die nur bei dem Seminarleiter oder der Seminarleiterin erfolgen, haben keinen Bestand. Bei Abmeldungen, die innerhalb von neun Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, werden für alle Teilnehmenden Ausfallkosten in Höhe von 30 Euro pro Seminartag und sechs Wochen vor Beginn eines Seminars 40 Euro pro Seminartag fällig. Bei Abmeldungen, die in den letzten drei Wochen vor Seminarbeginn eingehen, fallen Ausfallkosten in Höhe von 50 Euro pro Tag an.Villigster Stipendiatinnen und Stipendiaten, die 10 Euro pro Tag vom stipendiatischen Programmbeitrag angerechnet bekommen können, haben dann noch 20 Euro (neun Wochen Frist) 30 Euro (sechs Wochen Frist) bzw. 40 Euro (drei Wochen Frist) pro Ausfalltag zu zahlen. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die keinen Programmbeitrag zahlen, tragen die vollen Ausfallkosten. Die Ausfallkosten können erlassen werden, wenn ein ärztliches Attest für den Seminarzeitraum vorgelegt, eine Person von der Warteliste nachrückt oder eine Ersatzperson teilnimmt.


Kinderbetreuung

Während der Sommeruniversität wird eine Kinderbetreuung angeboten. Wer Kinder zu einem Seminar nach Haus Villigst und / oder in die Evangelische Akademie Meißen mitbringen möchte, wird gebeten, dies frühzeitig in der Anmeldung zum Seminar mitzuteilen (Alter des Kindes unbedingt angeben). Bei kurzfristiger Anmeldung kann eventuell keine Betreuung gewährleistet werden.

 

 
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